Infos Finanzierung

Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich aus

Die Studie „Wirksamkeit und Nutzen betrieblicher Gesundheitsförderung und Prävention", (Initiative Gesundheit & Arbeit, IGA-Report 13, 2008) zeigt, dass sich für jeden in die Gesundheitsförderung investierten Euro zwei bis fünf Euro an anderer Stelle indirekt einsparen lassen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Finanzierung der betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen kann auf drei weiteren Säulen aufgebaut sein.

1. Finanzierung durch individuellen Zuschuss durch die Krankenkassen.

Hier lauft die Abrechnung direkt über Ihre Arbeitnehmer, die als Kursteilnehmer in unseren Räumen oder in den Räumen Ihres Betriebes, einen Präventionskurs belegen und die Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse einreichen und die Bezuschussung beantragen. Die genaue Höhe des Zuschusses schwankt von Krankenkasse zu Krankenkasse leicht. In der Regel sind es zwischen 75,- und 220,- Euro pro Person.


2. Finanzierung gemäß § 3 Nr. 34 EStG

Hinzu kommt, dass der Staat betriebliche Gesundheitsförderung zusätzlich unterstützt. Ab 2020 sind je Arbeitnehmer sind Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Freibetrag von 600,- Euro pro Jahr und zusätzlich zum Lohn bzw. Gehalt steuerfrei (§ 3 Nr. 34 EStG). Wichtig dabei ist, dass die jeweiligen Maßnahmen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Ob die Maßnahmen intern oder extern in Zusammenarbeit mit zert. Fachkräften durchgeführt werden, spielt dabei keine Rolle.


3. Finanzierung gemäß §8 Abs. 2 Satz 9 EStG

Als soziale Sonderleistung können Sie Ihren Arbeitnehmern Sachbezüge oder Geschenke gewähren. Diese Sachbezüge sind sozialversicherungs- und steuerfrei, wenn sie gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG den Wert von 44,- Euro pro Person und Monat nicht überschreiten.

Von den Aufmerksamkeiten zu unterscheiden sind die sog. geringfügigen Sachbezüge. Sie als Arbeitgeber haben generell die Möglichkeit, Ihren Arbeitnehmern ohne jeden Anlass sonstige Sachbezüge bis zu einem Wert von 44,- EUR brutto monatlich steuerfrei zuzuwenden. Das kann auch ein Gutschein für Yogastunden sein.